Bezirksversammlung

Die Bezirksversammlung Wandsbek besteht aus 57 Mitgliedern, die von den Einwohnern des Bezirks alle vier Jahre – gemeinsam mit der Bürgerschaft – gewählt werden. Sie regt Verwaltungshandeln an, kontrolliert die Führung der Geschäfte des Bezirksamtes, entscheidet in ihr vorbehaltenen Angelegenheiten und nimmt die im Bezirksverwaltungsgesetz vorgesehenen Wahlen vor. In allen Angelegenheiten, die für den Bezirk von Bedeutung sind, deren Erledigung aber nicht dem Bezirksamt unterliegt, kann sie Empfehlungen aussprechen.

Zur Vorbereitung ihrer Arbeit bestellt die Bezirksversammlung den Hauptausschuss, mehrere Fachausschüsse sowie bei Bedarf Sonderausschüsse.

Weitere Informationen:

http://www.hamburg.de/bezirk-wandsbek/politik-verwaltung/bezirksversammlung/

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